BVfK - Wochenendticker 23. März 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

---

Der Deutsche Autorechtstag hat sich neben dem Verkehrsgerichtstag zur bedeutendsten vergleichbaren Institutionen entwickelt. 

 

Der Verbraucherzug läuft in die falsche Richtung.

 

Da hilft nur noch das komplexe und ganzheitliche BVfK-Rechtskonzept.

 

Elmar Fuchs: „Wir leben vom Automobil!“

 

Calmund und Brachat bei der ELN-TAGUNG 2019.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Erneute Datenpanne bei Facebook.

 

Wie DSGVO konform sind Sie oder Ihre Internetseite?

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Kommt das Ende der Abmahnindustrie?

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

der Deutsche Autorechtstag hat sich neben dem Verkehrsgerichtstag zur bedeutendsten vergleichbaren Institutionen entwickelt. Jahr für Jahr zieht es immer mehr der so genannten „Blechjuristen“ auf dem Petersberg, um sich dort nicht nur geographisch auf hohem Niveau fortzubilden und richtungsweisende Diskussionen zu führen. Nachdem der BVfK erkannt hatte, dass der Marsch durch die juristischen Instanzen langwierig und mit ungewissem Ausgang ist, reifte der Plan, die Interessen des freien und auch gesamten Autohandels möglichst unmittelbar in die Meinungsbildung maßgeblicher Vertreter des deutschen Autorechts einzubringen und führte schließlich im Jahr 2007 zur gemeinsamen Gründung des Deutschen Autorechtstags.

Wer nun glaubt, seitdem würde kurzfristig Falsches richtiggestellt und es würden Fehlentwicklungen sofort gestoppt, der wird enttäuscht sein. Der Verbraucherzug in den Köpfen derer, die juristisch zu entscheiden haben und in ihrem Leben vermutlich niemals einen Moment durch die Unternehmerbrille geschaut haben, läuft unberührt in eine Richtung, die sich eine Nation nur leisten kann, wenn sie bzw. ihre Unternehmer genug Geld haben, dass alles bezahlen zu können. In schlechten Zeiten funktioniert so etwas nicht. 

Dennoch ist kein Grund zum Pessimismus oder zur Resignation, denn dann müsste sich das engagierte BVfK-Team, dass ich für die gesamte Organisation des Deutschen Autorechtstag verantwortlich zeichnet, das alles nicht antun.

Es ist das Bohren dicker Bretter, es sind Erfolge auf einem langen Weg, der sich manchmal nur in Millimetern messen lassen, aber es ist unsere satzungsgemäße Aufgabe und am Ende entscheidet, was dabei herauskommt.

Herausgekommen ist im 12. Jahr des Deutschen Autorechtstag nicht das Bekenntnis des Bundesgerichtshof, mit seiner äußerst unglücklichen Entscheidung (Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019) wohl gelinde gesagt etwas übers Ziel hinaus geschossen zu sein, so wie es in vielen Wortmeldungen auf den Beitrag des Vertreters des für das Autokaufrecht maßgeblichen VIII. Zivilsenats des BGH Dr. Bünger durchklang.

Es bleibt daher nur zu hoffen, dass die Gespräche und Diskussionen auf dem Petersberg zu einem Umdenken bei den vom BVfK in seiner Pressemeldung heftig kritisierten Feststellungen der Karlsruher Richter kommt und solche Positionen, wie der kostenloser Autotausch neu gegen gebraucht ohne Wertausgleich oder bereits die eventuelle Möglichkeit des Auftretens eines Mangels zu den Grundlagen zukünftiger Rechtsprechung des BGH werden.

Der BVfK wird alles dafür tun, dass es nicht soweit kommt. Der Autorechtstag 2019 hat nicht nur bei den Vertretern des Autohandels, sondern auch auf Seiten der Verbraucherlobby ein Nachdenken darüber in Gang gesetzt, ob diese Art von Rechtsprechung noch richtig sein kann. Nun sind Bündelung von Kräften und hohe Diplomatie gefragt, um den Zug zu stoppen, der in die falsche Richtung fährt.

Damit Sie, verehrte BVfK-Mitglieder in Folge dieser ernüchternden Zeilen nicht in Depression verfallen, sei abschließend darauf hingewiesen, dass die BVfK-Rechtsabteilung seit Jahren einen deutlichen Rückgang solcher Einzelfälle beobachtet, die zum Nachteil unserer Mitglieder ausgehen.

Dies dürfte mit einem komplexen und ganzheitlichen Rechtskonzept unseres Verbandes zu tun haben, das sowohl präventiv von den regelmäßigen juristischen Informationen und Aufklärung über ein unvergleichbar umfangreiches Formularwerk als auch effektiv und deeskalierend in der außergerichtlichen Klärung wie auch mit der für Kunden von BVfK-Mitgliedern kostenlos arbeitenden Schiedsstelle dafür sorgt, dass viele Probleme erst gar nicht entstehen. Wenn all dies jedoch nicht hilft, sorgen die 60 BVfK-Vertragsanwälte auch vor Gericht für optimale Vertretung.

Und das ist letztendlich das, worauf es ankommt, wenn wir nie unseren Auftrag aus dem Auge verlieren:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

 

Bild 1: Der Leiter des Deutschen Autorechtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger im TV-Interview vor dem 600er Breschnew-Mercedes von BVfK-Mitglied Franz-Josef Schneider (www.autogalerie.de)

Bild 2: Akteure beim 12. Deutschen Autorechtstag: ADAC-Jurist Alexander Sievers, RA Dr. Kurt Reinking, ADAC-Generalsyndikus Christian Reinicke, Prof. Dr. Ansgar Staudinger, ADAC-Justiziarin Silvia Schattenkirchner, Dr. Christoph Eggert,  BGH-Richter i.R. Wolfgang Ball, Rechtsanwalt Marcus Gülpen, BVfK-GF Ansgar Klein (v.l.n.r.)

Bild 3: Bis auf den letzten Platz besetzt: Der große Bankettsaal auf dem Petersberg.

Bild 4: Erklärungsversuche: BVfK-Chef Klein und BGH-Richter Dr. Ralph Bünger im Dialog.

Bild 5: Zwei die sich einig sind: EAIVT-Präsident Marco Belfanti mit Ansgar Klein.

Fotos von Hans-Werner Pohl, Pia Nussbaum, Wilfried Vasen.

---

Pressebericht zum 12. Deutschen Autorechtstag

Der DEUTSCHE AUTORECHTSTAG widmete sich auch im 12. Jahr seines Bestehens wieder aktuellen und brisanten Autorechtshemen. Die hochkarätigen Referenten beeindruckten das Fachpublikum mit fundierten Informationen, neuen Perspektiven und teilweise richtungweisenden Schlussfolgerungen.

Die Themen:

- Abgasskandal im 5. Jahr.

- Fahrverbote gegen Autofahrer - Klagewelle gegen Autohersteller.

- Wohin fährt der Diesel?

- Podiumsdiskussion „Wege aus der Dieselkrise“.

- Traditionell: Der Bericht VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs.

- Unzulässige Abschalteinrichtungen sind so oder so ein Mangel!

- Defekt, Mangel, Mangelsymptom; Beweis und Beweislast.

- DSGVO: „Was bleibt vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht?“

- Abmahngefahr führt zu Umdenken.

- Kommt die nächste Schuldrechtsreform?

- Aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum Verkehrsrecht:

- KfZ-Leasing-aktuell

- Elmar Fuchs: „Wir leben vom Automobil!“

- Musterfeststellungsklage 2.0

- Tod oder Scheintod der fiktiven Abrechnung?

- Aktuelle Raserfälle.

>>> weiterlesen

---

Calmund und Brachat bei der ELN-TAGUNG 2019.

Wer 300 Teilnehmer hinter ihren Autohändlerschreibtischen wegelocken will, muss schon etwas zu bieten haben. Wie man inzwischen weiß, reichen dafür ein prominenter Automobilwirtschafts-Professor und eine tolle Location alleine nicht aus. Auch wenn Reiner Calmund sicherlich die Attraktion des ersten Tages der großen ELN-Jahrestagung im Borussia-Park in Mönchengladbach war, war für die meisten Teilnehmer klar: Wir investieren zwei Tage unserer wertvollen Arbeitszeit in Erfahrungsaustausch und die Gewinnung neuer wie auch die Pflege bestehender Kontakte, denn davon profitiert mein Geschäft und darum geht es doch am Ende.

Ob es wirklich so kommt, wie Professor Brachat prognostiziert und das Elektroauto die Zukunft der Mobilität bestimmen wird, wird sich zeigen. Fest steht auf jeden Fall, dass die Digitalisierung im freien Autohandel zunehmend unverzichtbar wird und die Optimierung der Systeme die Voraussetzung für eine sichere und erfolgreiche Zukunft ist.

ELN ist mit seinen verschiedenen IT-Dienstleistungsangeboten ein Pionier insbesondere im B2B-Neuwagenhandel. Mit Markus Hamacher als neuen Geschäftsführer dürfte gewährleistet sein, dass die hochgesteckten Zukunftsziele unter bei der Digitalisierung im Mehrmarkenhandel auch erreicht werden. www.eln-tagung.de

 

Bild oben: Professor Brachat führt wie immer kompetent und unterhaltsam durch das Programm.

Bild unten: Universal-Talent und Medien-Schwergewicht Reiner Calmund im Gespräch mit "Neuwagen-Schwergewicht" und BVfK-Verwaltungsrat Frank Thoma (www.eurocar-thoma.de)

---

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Erneute Datenpanne bei Facebook

schon wieder gibt es eine Datenpanne bei Facebook. 200 bis 600 Millionen Passwörter von Facebook-Nutzern sollen unverschlüsselt im internen Netz für ca. 20000 Mitarbeiter sichtbar in Klartext zugänglich gewesen sein.

Facebook gibt an, dass es der Fehler behoben sei und es zu keinem Missbrauch der Daten gekommen sei. Wir raten jedoch trotzdem dazu, die Passwörter für das Social-Network zu ändern. Nur zur Sicherheit.

Hier können Sie den ausführlichen Bericht dazu lesen: 

>>> Computerworld.ch

 

Wie DSGVO konform sind Sie oder Ihre Internetseite?

Eine Datenschutzerklärung, die den Richtlinien entspricht, ist zwar notwendig, reicht jedoch bei Weitem nicht aus.

Wussten Sie, dass Sie bei einem Löschungsantrag gerade mal 30 Tage Zeit haben, um sämtliche zusammenhängende Daten zu einer Person zu identifizieren?

Das kann gerade bei Daten, die über Ihre Internetseite gesammelt wurden, eine echte Herausforderung sein. Es werden möglicherweise IP-Adresse oder sogar Betriebssystem und weitere Geräteinfos des Nutzers gespeichert. Persönliche Daten werden von Ihrem Online-Formular an eine oder mehrere E-Mail-Empfänger gesendet, möglicherweise wurde die E-Mail intern weitergeleitet.

Besonders tricky ist auch der Fall, wenn Daten möglicherweise plötzlich durch irgendein Backup wieder hergestellt wurden, die eigentlich als gelöscht galten, jedoch durch ein Server-Crash oder Anderes, das einspielen eines Backups erforderlich machte.

Die Spuren bis ins Letzte zu verfolgen ist wirklich keine leichte Sache und man sollte sich die Prozesse gut vorbereiten, sollte es mal zu einem Löschungsantrag kommen.

E-Mails zu zu finden und zu löschen reicht also nicht aus. Da die meisten Internetseiten durch ein CMS-System verwaltet werden, besteht, neben eventuellen Datenbankeinträgen auch noch die Möglichkeit, dass ein Add-On oder Plugin die Daten zusätzlich speichert und die Gefahr besteht, dass man an den falschen Stellen sucht oder gar nicht genau weiß was, wie, wo und durch welche Funktion gespeichert wird.

Organisieren Sie nicht nur Ihre Datenlandschaft sondern auch die Prozesse, die bestimmen, wo und wie Daten gespeichert werden. Sensibel oder nicht, machen Sie sich einen klaren, nachvollziehbaren und vor allem umsetzbaren Plan, was mit personenbezogenen Daten passieren soll.

Strafen bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Jahresumsatzes drohen bei Verstößen

Unser Tipp: Nehmen Sie das Thema nicht auf die Leichte Schulter, da für die Meisten die zu erwartenden Bußgelder mit Sicherheit das Aus bedeuten würden. Da gerade viele mittelständische Unternehmen das Thema leider immer noch mit zu geringerer Priorität anfassen, kann man nur hoffen, das diese so lange vor Abmahnungen verschont bleiben, bis das Thema angepackt wurde. Denn es gibt leider auch einige "Abmahnbuden", die aus finanziellen Interessen die Internetseiten von Unternehmen nach Fehlern durchforsten, auch wenn es für diese Kandidaten wohl künftig schwieriger werden dürfte... siehe Artikel der Rechtsabteilung.

Ein sicheres (Daten-) pannenfreies Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

---

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Neues Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Kommt das Ende der Abmahnindustrie?

Nachdem der BVfK und weitere Verbände seit geraumer Zeit versuchen, missbräuchliche Abmahnungen zu bekämpfen, hat das Bundesministerium der Justiz nunmehr einen Gesetzentwurf zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch vorgelegt. 

Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Verhinderung missbräuchlicher Abmahnungen, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern. So könnten Abmahnungen wegen kleinster Fehler in den AGB oder im Impressum bald der Vergangenheit angehören. 

Nach dem Gesetzesentwurf sollen Abmahnungen im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen. Einige der geplanten Neuerungen fassen wir wie folgt zusammen:

Klagebefugnis für Wettbewerber – die Karten werde neu gemischt

Wettbewerber sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf nur noch dann klagebefugt und somit abmahnberechtigt sein, wenn sie in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. 

Bislang waren die Hürden für ein solches Wettbewerbsverhältnis waren nicht sonderlich hoch. So konnte jeder Gewerbetreibende die Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Handlung fordern, der mit dem Abgemahnten als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis gestanden hat. Demnach konnten auch andere Mitbewerber abmahnen, die nur wenige Waren gleicher Art anboten und sogar solche, die erst kurze Zeit vor der Abmahnung ihr Gewerbe angemeldet hatten. Dieses Scenario soll jetzt der Vergangenheit angehören. 

Aktivlegitimation von Wirtschaftsverbänden

Nachdem bislang die Regelungen für Wettbewerbsverbände mehr als schwammig formuliert waren, wird die Anzahl der abmahnberechtigten Verbände zukünftig strenger reguliert. Abmahnberechtigt sollen nur noch solche Verbände sein, die in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände eingetragen sind, soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt. 

Viele zweifelhafte Verbände zeichnen sich in der Praxis vor allem durch eine fragwürdige Mitgliederzahl und eine fragwürdige Qualifikation der Sachbearbeiter bei gleichzeitig hohen Gehältern aus. Zudem werden einfache Rechtsverstöße abgemahnt, die aber infolge Flüchtigkeit oder technischer Unzulänglichkeiten vorkommen können, so dass Vertragsstrafen das eigentliche Business sind. Damit soll nunmehr Schluss sein. 

Keine überhöhten Vertragsstrafen mehr

Bislang waren die Vertragsstrafen auch für Bagatellfälle zumeist sehr hoch, was sich in der Praxis für Abmahnanwälte als ein lukratives Geschäft erwies. Dem will der Gesetzesentwurf einen Riegel vorschieben. Die Vertragsstrafe für Bagatellfälle wird zukünftig gesetzlich auf 1.000 Euro gedeckelt. 

Deckelung der Abmahnkosten

Der Ersatz von Abmahnkosten soll zukünftig für unerhebliche Verstöße ausgeschlossen werden. Im Gesetzesentwurf werden hierzu folgende Beispiele genannt: Abkürzung des Vornamens im Impressum, Angabe 2 Wochen statt 14 Tage in der Widerrufsbelehrung, fehlender Link zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung.

 „Fliegender Gerichtsstand“ wird abgeschafft 

Bisher konnte sich der Abmahnende irgendein Gericht für seine Klage aussuchen, von dem er dachte, dass er mit seiner Klage mit höherer Wahrscheinlichkeit durchkommt. Damit soll zukünftig ebenfalls Schluss sein und für Abmahnungen wäre dann nur noch das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

BVfK Anmerkung:

Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen insbesondere eine Reduzierung der finanziellen Anreize für Abmahnungen vor und ist daher zu begrüßen. Damit dürfte in Zukunft mit deutlich weniger Abmahnungen zu rechnen sein, vorausgesetzt das Gesetz wird wie in dem Entwurf vorgestellt verabschiedet. Von Seiten des BVfK hoffen wir, dass sich das Bundesministerium im Bundestag mit seinem Entwurf durchsetzen kann.

Ihre BVfK- Rechsabteilung 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

 

---